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Rubrik: Überlastungsanzeige
(Artikel in dieser Rubrik: 3)
Anzeigepflicht in der Altenpflege / Entlastungsanzeige
Selbst unter widrigsten Umständen geben Pflegekräfte stets ihr Bestes, um Bewohner und Patienten so gut wie möglich zu versorgen. Doch wer haftet, wenn es wegen gefährlicher Pflege zum Unfall kommt? Die Pflegekraft, die Pflegedienstleitung oder der Träger? Die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Im Zweifel zahlt, wer sich am schlechtesten abgesichert hat.
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Recht in der Pflege: rechtfertigende Pflichtenkollision
Der Albtraum: Im Zimmer 4 ist eine Seniorin schwer gestürzt, während der Bewohner im Zimmer 7 einen Herzinfarkt erleidet. Die Nachtwache ist allein, sie kann nur einen versorgen. Wir zeigen Ihnen, wie Pflegekräfte im Fall der Fälle einer Haftung entgehen.
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Überlastungsanzeige: Wirksame Notbremse für Pflegekräfte
Pflegenotstand - In immer mehr Pflegeeinrichtungen ist die Personaldecke so dünn, dass eine fachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist. Wenn gar ein Bewohner zu Schaden kommt, dann findet sich manch eine Pflegekraft vor dem Richter wieder - hätte sie besser mal eine Überlastungsanzeige eingereicht.
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